KfW - Gründercoaching /Gründercoaching Deutschland
Das Gründercoaching Deutschland ist ein Förderprogamm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). welches junge Unternehmen in den ersten 5 Jahren nach der Gründung in Anspruch nehmen können. Mit Mitteln des ESF werden Beratungsleistungen/Coachingmaßnahmen zu finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen gefördert; Ziel ist die Steigerung des Wettbewerbsfähigkeit und die nachhaltige Entwicklung des Vorhabens. Ausgeschlossen von der Beratung ist der Vorgründungsbereich und Beratungen die Recht, Versicherung und Steuern zum Inhalt haben.
| Förderungsart: | Zuschuss |
| Beantragung: | bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, im ersten Jahr nach der Gründung sonst in den ersten 5 Jahren nach der Gründung möglich |
| Förderungshöhe: | in den neuen Bundesländern 75 % (einschließlich Phasing Out Regionen Halle, Leipzig, Süd-Westbrandenburg und Lüneburg) in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) 50 % Zuschuss auf das Tageshonorar eines Beraters, wobei ein Tagwerk max. 800 € betragen darf; das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von max. 6.000 € nicht überschreiten Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten einen erhöhten Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars bei einer max. Bemessungsgrundlage von 4.000 €. |
| Laufzeit: | Abschluss innerhalb eines 1 Jahres nach Zusage |
Die Förderung kann innerhalb der Förderperiode (2007-2013) bis zur Ausschöpfung des max. Bemessungsgrundlage von 6.000 € wiederholt beantragt werden.
Vorausetzung: Förderung setzt eine Coachingempfehlung des Regionalpartners (IHK od. HWK) voraus. Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse gelistet sein und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein.
