Gründungsberatung
Beratung kostet Geld, welches viele Existenzgründer und Jungunternehmer nicht haben bzw. nicht einsetzen wollen. Es gibt viele Möglichkeiten einer geförderten Beratung, sprechen Sie mit uns, wir zeigen Ihnen den Weg.
Gerade in der Anfangsphase kann die richtige Beratung entscheidend für den Erfolg Ihres Vorhabens sein. Mit einer geförderten Beratung in der Vorgründungsphase können Sie bei vielfältigen Problemen und Fragen professionelle Hilfe kompetenter Berater in Anspruch nehmen.
Bei der Gründungsberatung (ehemals Vorgründungsberatung genannt) handelt es sich um ein Förderprogramm der Sächsischen Aufbaubank (SAB), welches von Existenzgründern im Freistaat Sachsen in Anspruch genommen werden kann.
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, um Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
Förderfähig sind folgende Beratungsinhalte:
– Sicherung und Optimierung der Finanzierung,
– Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzeptes,
– Überarbeitung/ Weiterentwicklung des Gründungskonzeptes,
– Markterschließung,
– Standortsuche,
– Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen und -strategien sowie
– Maßnahmen zu Personalaufbau oder Personalkonzeptentwicklung.
| Förderungsart: | Zuschuss |
| Förderungshöhe: | - 75 % Zuschuss auf das Tageshonorar eines Beraters, wobei ein Tagwerk max. 600 € betragen darf - ein Tagwerk umfasst 8 Stunden - die geförderte Beratung soll mindestens 2 Tagwerke umfasen, max. jedoch 10 Tagwerke sind förderfähig |
| Rechtsanspruch: | nein |
Bevor Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich zunächst – je nach geplanter Ausrichtung – an die zuständige IHK oder HWK. Dort wird Ihnen bei persönlicher und fachlicher Eignung sowie positiver Beurteilung Ihres Vorhabens eine entsprechende Beratungsempfehlung erteilt.
Damit Sie an dieser Stelle Ihres Gründungsvorhabens alles richtig machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
